Kostenübernahme
Gesetzlich Krankenversicherte
Als niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bei einem erfolgreichen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenversicherung werden die Kosten einer Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Voraussetzung ist, dass eine psychische Erkrankung vorliegt, was in den ersten Probesitzungen geklärt wird. Diese ersten probatorischen Sitzungen werden ohne Antragstellung von der Krankenkasse übernommen. Eine Überweisung von einem Arzt ist nicht erforderlich. Die Psychotherapie ist in der Regel eine zuzahlungsfreie Leistung.
Privat Krankenversicherte
Bei privaten Krankenversicherungen ist die Kostenübernahme von Ihren jeweiligen Vertragsbedingungen abhängig. Daher ist es ratsam, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Konditionen der Kostenübernahme einer Therapie zu erkundigen (z.B. Anzahl der Therapiestunden). Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Die Kosten der Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Die Kostenübernahme einer Psychotherapie durch die Beihilfe erfolgt, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt und ein Antrag auf Psychotherapie von der Beihilfe anerkannt wurde. Bis zu fünf Probesitzungen werden auch ohne Antragstellung von der Beihilfe übernommen. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).