Kostenübernahme

 

Gesetzlich Krankenversicherte

Als niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bei einem erfolgreichen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenversicherung werden die Kosten einer Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Voraussetzung ist, dass eine psychische Erkrankung vorliegt, was in den ersten Probesitzungen geklärt wird. Diese ersten probatorischen Sitzungen werden ohne Antragstellung von der Krankenkasse übernommen. Eine Überweisung von einem Arzt ist nicht erforderlich. Die Psychotherapie ist in der Regel eine zuzahlungsfreie Leistung.